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Der Kfz-Schutzbrief – so hilft er bei Pannen und Unfällen


Bei einer Panne weit weg von zu Hause, vielleicht auch ohne die entsprechenden Sprachkenntnisse, sind Autofahrer froh über schnelle und unkomplizierte Hilfe.

Der Kfz-Schutzbrief – so hilft er bei Pannen und Unfällen

Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss immer damit rechnen, dass es zu einer Panne, einem Unfall oder einer anderen Unwägbarkeit kommt. Insbesondere bei einer Fahrt in den wohlverdienten Urlaub kann das sehr ärgerlich sein. Hier kann der Kfz-Schutzbrief weiterhelfen. Der Kfz-Schutzbrief bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz, insbesondere auch im Ausland, wo der Schutzbrief meist sogar einen größeren Leistungsumfang hat. Interessenten sollten die Angebote sorgfältig vergleichen. Bei manchen Automobilklubs ist der Schutzbrief fester Bestandteil der Mitgliedschaft. Manche Versicherer bieten sehr gute Konditionen bei Abschluss eines Schutzbriefes im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherung.

Wann hilft ein Schutzbrief?


Wenn nach dem Unfall der Abschleppdienst da ist, ist das eine große Erleichterung für den Versicherungsnehmer.

 

Der Schutzbrief kann in einer ganzen Reihe von Fällen wirksam sein. Dazu hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die „Allgemeinen „Versicherungsbedingungen für den Auto- und Reiseschutzbrief AVAR“ unter gdv.de veröffentlicht. Dabei sind Pannen und Unfälle die häufigsten Szenarien, die Bestandteil eines Schutzbriefes sind. Wer beim Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung an seinen nächsten Urlaub an der Ostsee denkt, kann direkt auch den Kfz-Schutzbrief in den Vertrag einschließen. Dazu braucht der Kfz-Halter in jedem Fall eine gültige EVB-Nummer. Wie sie zu beantragen ist und ganz viele weitere Fragen zur EVB-Nummer beantwortet die Seite evb-nummer.net. Neben Pannen und Unfällen gibt es noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, in welchen Fällen die Leistungen aus dem Kfz-Schutzbrief ansetzen:

  • - Fahrzeug abschleppen
  • -Ersatzteilsendung an den Aufenthaltsort
  • - Bergung des Fahrzeugs nach einem Unfall
  • - Transport des Fahrers zur Werkstatt oder zum Zielort
  • - Bereitstellung eines Mietwagens oder Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr.

Auch im Ausland versichert

Der Schutzbrief bietet eine Reihe von Vorteilen, die im Ausland greifen. Im Idealfall können Versicherungsnehmer zusätzlich zu den weiter oben genannten Leistungen auch folgende Hilfen erhalten:

  • - Hilfe bei Naturkatastrophen
  • - Hilfe bei Verlust der Reisezahlungsmittel, Schlüssel, Brillen, Dokumenten
  • - Hilfe bei Strafverfolgung
  • - Im Bedarfsfall Kostenübernahme für einen Dolmetscher, für die Hotelübernachtung oder den Weitertransport. Dieser Schutz gilt sowohl für den Fahrer wie für die Passagiere.

Soforthilfe, Suchmaßnahmen, Krankenrücktransport

Wer einen Schutzbrief abgeschlossen hat und während der Urlaubsfahrt, besonders auch ins Ausland, plötzlich schwer erkrankt oder sich verletzt, hat bei vielen Angeboten Sofortmaßnahmen eingeschlossen. Damit bekommen die Betroffenen Soforthilfe, Suchmaßnahmen, einen Krankenrücktransport und Versorgung mit den notwendigen Medikamenten. Ist die ganze Familie im Schutzbrief eingeschlossen, kann der Versicherer die Kinder nach Hause holen oder einen Ersatzfahrer für die Reise zur Verfügung stellen. Kommt es im Ausland zu längeren Krankenhausaufenthalten, bezahlen manche Versicherer die Anreisekosten von nahen Verwandten.

Schutzbrief-Tarife im Überblick

Ebenso wie bei den Versicherungen gibt es auch bei den Schutzbriefen unterschiedliche Tarife. Dabei können sich Einzelpersonen ebenso wie Familien rundum absichern. Bei einem Single-Schutzbrief ist lediglich der Versicherungsnehmer versichert. Der Familien-Schutzbrief beinhaltet neben dem Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer auch Versicherungsschutz für dessen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder, die im selben Haushalt leben. Beim Lebenspartner spielt es keine Rolle, ob das Paar verheiratet oder unverheiratet ist. Die Stiftung Warentest hat unter test.de verschiedene Tarife unter die Lupe genommen und verglichen.

Es gibt ein paar Leistungen, die der Schutzbrief nicht abdeckt

  • Wer grob fahrlässig Schäden verursacht oder ohne Fahrerlaubnis fährt, ist nicht versichert, beispielsweise weil die Koffer im Auto nicht richtig gesichert sind.
  • Waren die Krankheiten vor Fahrtantritt bekannt, gibt es keine Leistungen aus dem Kfz-Schutzbrief.
  • Der Schutzbrief leistet nicht bei Schäden durch Erdbeben, Kernenergie, Krieg oder Terror.
  • Schäden nach Rennen oder ähnlichen Wettbewerben sind nicht versichert.
  • Liegt der Unfallort in einem Radius von 50 Kilometern zum Wohnort, gibt es ebenfalls keine Leistungen.

Pixabay © stux (CC0 Creative Commons)
Pixabay © Gellinger (CC0 Creative Commons)



29. Mai 2018 20:33