Login

Ihr Ferienobjekt eintragen? Hier registrieren

Passwort vergessen?


Kostenerstattung bei Reiserücktritt – was muss man wissen?

Reisen machen Spaß und bieten viele schöne Erinnerungen – aber was ist, wenn man plötzlich seine Reisepläne ändern muss? Welche Kosten können erstattet werden, wenn man seine Reise wegen Krankheit, Unfällen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen stornieren muss?

Was ist Kostenerstattung bei Reiserücktritt?

Bei einer Reiseplanung kann es immer wieder zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen, die dazu führen, dass man die Reise nicht antreten kann. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage nach einer Kostenerstattung bei Reiserücktritt.
Es empfiehlt sich ein Reiserücktrittsversicherung Vergleich, um Preise und vor allem Leistungen miteinander vergleichen zu können. Denn je später ein vielleicht bereits gebuchter Urlaub abgesagt wird, desto mehr Geld wird vom Reiseveranstalter einbehalten. Immerhin ist die Unterkunft oder ein Platz auf dem Schiff reserviert und es ist nicht unbedingt möglich, einen Ersatz zu finden.

Kostenerstattung – wie genau funktioniert es?

Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Zahlung, die der Reisende von seinem Reiseveranstalter oder seiner Versicherung erhält, um die Kosten für die nicht angetretene Reise abzudecken. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, wenn man eine Kostenerstattung bei Reiserücktritt in Anspruch nehmen möchte.
Zunächst sollte man sich über die genauen Bedingungen und Fristen informieren, zu denen eine Erstattung vielleicht sogar noch kostenfrei möglich ist. Die Versicherung kommt erst ins Spiel, wenn nur noch kostenpflichtig storniert werden kann. Oftmals müssen bestimmte Gründe wie Krankheit oder Unfall vorliegen, um eine Erstattung zu erhalten. Auch die Höhe der Erstattung kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Zeitpunkt des Rücktritts und den bereits angefallenen Kosten ab.

Wann gilt ein Reiserücktritt als kostenerstattungspflichtig?

Ein Reiserücktritt kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen. Doch wann gilt ein Reiserücktritt als kostenerstattungspflichtig?

Grundsätzlich ist hierbei zu beachten, dass die Erstattungspflicht von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel der Art der gebuchten Reise, dem Zeitpunkt des Rücktritts sowie den individuellen Vertragsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung.

In der Regel gilt jedoch, dass bei einem Rücktritt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Reiseantritt eine Stornogebühr fällig wird, die je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich hoch ausfallen kann. Bei einem Rücktritt aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel einer schweren Erkrankung, kann jedoch eine Erstattung möglich sein, sofern entsprechende Nachweise erbracht werden.

Wichtig: Nicht alle Versicherungen beinhalten den Rücktritt aller Mitreisenden. Wenn eine Reise für 4 Personen gebucht wird, aber nur einer krank ist, könnten die anderen drei ja trotzdem reisen. Für Familien meist undenkbar, daher unbedingt darauf achten, dass der Vertrag hier auf die Bedürfnisse zugeschnitten wird. Außerdem haben die Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Fristen, bis wann die Versicherung spätestens abgeschlossen sein muss.

Welche Kosten können erstattet werden?

Bei einem Reiserücktritt können verschiedene Kosten anfallen, die erstattet werden können. Dazu gehören in erster Linie die Stornokosten für die gebuchte Reise. Auch eventuelle Umbuchungsgebühren oder Kosten für bereits gebuchte Zusatzleistungen wie Ausflüge oder Mietwagen können erstattet werden.
Wichtig ist jedoch, dass die Erstattung nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt. So muss der Rücktritt aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses erfolgen, wie zum Beispiel einer schweren Krankheit oder einem Unfall. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes, ein Todesfall in der Familie oder eine gerichtliche Vorladung können Gründe für einen Reiserücktritt sein.

25. März 2023 06:28