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Gut abgesichert an die Ostsee. Wer wünscht sich das nicht?

Im vergangenen Jahr hat die Stiftung Warentest sich pünktlich vor den Sommerferien diesem Thema gewidmet und Reiseversicherungen auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis: Testsieger im Bereich Reiserücktrittversicherung wurde TravelSecure. Womit die Versicherung die Bestnote von 1,7 einheimsen konnte und welche Tipps die Stiftung für die Wahl des passenden Reiseschutzes hat, steht im Fokus dieses Berichtes.

Deswegen ist die Reiseabsicherung wichtig

Die Verbraucherzentrale kürt die Auslandsreisekrankenversicherung und die Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung zu den wichtigsten Vorkehrungen, die Urlauber treffen sollten. Während mit Blick auf die Auslandsreisekrankenversicherung geraten wird, eine Jahrespolice abzuschließen, die gleich mehrere Reisen einbezieht, gibt es diesen Rat zur Reiserücktrittsversicherung: „Sie empfiehlt sich, wenn beispielsweise eine teure Reise lange im Voraus geplant wird. Auch für den Urlaub mit Kindern kann der Abschluss sinnvoll sein. Wer den Reiserücktritt versichert, sollte unbedingt darauf achten, dass auch gleichzeitig die Kosten für einen vorzeitigen Abbruch des Urlaubs übernommen werden.“
Kurz um: Wer sicher sein will, im Zweifelsfall nicht für eine Reise bezahlen zu müssen, die nie angetreten wird, schließt eine Reiserücktrittsversicherung ab. Idealerweise wird diese Absicherung vor Reiseantritt mit einer Abbruch-Komponente kombiniert, die den Fall absichert, dass die Reise vorzeitig beendet werden muss. Für einen Urlaub an der Ostsee muss im Übrigen nicht zwingend eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Das hängt ganz individuell vom Ziel ab, das an der Ostsee angesteuert wird. Wer in Polen, Dänemark oder Schweden einen Urlaub plant, für den ist die Auslandsreisekrankenversicherung durchaus eine gute Wahl.

Abbildung 1: Wer in die Hafenstadt Kolberg reist, für den ist der Abschluss eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll.

Abbildung 2: Wer die Gorch Fock im Kieler Hafen bewundern möchte, braucht keine spezielle Auslandsversicherung, ist aber mit einer Rücktrittsversicherung gut beraten.

Diese Tipps gibt’s seitens der Stiftung Warentest

Wer einen Blick auf den Test der Stiftung Warentest wirft, erkennt einige Tipps, die sinnvollerweise vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bedacht werden sollten.

Tipp 1: Auch bei Reiserücktrittsversicherungen lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Deswegen wird davon abgeraten, die Versicherung direkt bei der Buchung mit abzuschließen. Nur wer inhaltlich vergleicht, verhindert den Abschluss teurer Paketpreise.

Tipp 2: Bei Reiserücktrittsversicherungen werden – ähnlich wie bei Kfz-Versicherungen – Selbstbeteiligungen angeboten. Was bei einer Autoversicherung gang und gäbe ist, um die Versicherungsraten zu drücken, ist bei einer Reise wenig empfehlenswert, denn: Kostet die Reise mehrere tausend Euro können 20 Prozent Selbstbeteiligung auch viel Geld ausmachen.

Tipp 3: Diejenigen, die mehrmals im Jahr in den Urlaub fahren, sollten Jahresangebote vergleichen und nutzen. Häufig rechnen sich diese Angebote eher.

Tipp 4: Wer einer „Nischen-Zielgruppe“ angehört, sollte auch gezielt suchen. Das bedeutet im Klartext, dass es Versicherer gibt, die älteren Reisenden schlechtere Angebote offerieren, weil sie sie als Risikogruppe ansehen. Andere Anbieter versichern nur Reisen, die unter einem Maximalzeitraum liegen.

Tipp 5: Sogenannte Vollschutztarife kombinieren die Reiserücktrittsvariante mit der Reiseabbruchversicherung und werden besonders empfohlen. Sie sichern die Reisekosten nicht nur für den Fall ab, dass die Reise nicht angetreten wird, sondern inkludieren auch, wenn eine Reise abgebrochen werden muss.

Tipp 6: Ein Blick ins Kleingedruckte ist bei der Reiserücktrittsversicherung wichtiger als bei manch anderer Versicherung. Vor allem die Punkte, die eintreten müssen, damit eine Reiserücktrittsversicherung bezahlt, müssen genau studiert werden. Und dennoch: Streit gibt es doch – vor allem dann, wenn es um die Frage geht, wann eine Krankheit als „unerwartet“ klassifiziert werden kann. Auch andere Gründe, die das Stornieren oder den Abbruch einer Reise bedingen, werden häufig nur sehr unklar formuliert. Verbraucher sollten hier vor Vertragsabschluss detailliert nachfragen.

Abbildung 1: pixabay.com © webandi (CC0 Public Domain)
Abbildung 2: pixabay.com © beejees (CC0 Public Domain)

14. November 2017 18:25